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Orthocentrum Saale

Knieendoprothese bei Ihnen geplant? Zweitmeinung beim Kniespezialisten

  • Was ist eine Zweitmeinung?
  • Ist eine Zweitmeinung für Sie sinnvoll?
  • Wie ist der Weg zur Zweitmeinung zur Knie-Prothese durch das OrthoCentrum Saale?
  • Welche Unterlagen sollten Sie zur Zweitmeinungssprechstunde mitbringen?
  • Werden Sie in der Zweitmeinungssprechstunde noch einmal untersucht?

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Dr. med Thomas Jansen ist Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, spezielle Unfallchirurgie, Chirurgie und Unfallchirurgie und Sportmedizin.

Wenn bei Kniegelenkserkrankungen wie eine Kniearthrose / Gonarthrose alle anderen erfolgversprechenden Therapieoptionen ausgeschöpft sind, kann in vielen Fällen die Implantation eines Gelenkersatzes / Knie-Prothese /Knie-TEP helfen. Doch die Entscheidung für einen solchen Eingriff fällt den Patienten nicht immer leicht. Zur Unterstützung haben gesetzlich Versicherte seit Ende 2020 einen gesetzlichen Anspruch, vor der Implantation einer Knie-TEP eine ärztliche Zweitmeinung zu ihrem Fall einzuholen.

Das Zweitmeinungsverfahren hilft Ihnen bei der Entscheidung für oder gegen einen operativen Eingriff. Der qualifizierte Arzt berät Sie bei der Auswahl der operativen oder konservativen Behandlungsmöglichkeiten. Das Zweitmeinungsverfahren soll dazu beitragen, medizinisch nicht notwendige Knieoperationen zu vermeiden und alternative, weniger invasive Behandlungsmethoden aufzuzeigen. Ist ein Eingriff auch nach Meinung von Dr. Thomas Jansen medizinisch notwendig und mit Aussicht auf Erfolg verknüpft, fühlen sich viele Patienten in ihrer Entscheidung für eine Operation sicherer.

Gerne unterstützt Dr. Thomas Jansen vom OrthoCentrum Saale durch eine Zweitmeinung und begutachtet Ihre medizinischen Unterlagen. Wenn nötig, empfiehlt er Ihnen als diagnostische Ergänzung weitere spezielle Untersuchungen. Dr. Jansen berät Sie ausführlich bezüglich der Indikationsstellung, vorliegender Befunde und infrage kommender Behandlungsmethoden.

Was ist eine Zweitmeinung?

Die Zweitmeinung ist eine unabhängige, neutrale ärztliche Meinung zu einer geplanten operativen Therapie durch einen qualifizierten Facharzt. Die fundierte Zweitmeinung soll Ihnen helfen, offene Fragen, Methoden zu beantworten und Sie über die Notwendigkeit des geplanten Eingriffs oder Behandlungsalternativen zu informieren. Ihr behandelnder Arzt, der Ihnen die Knieendoprothese empfohlen hat, muss Sie auf das Recht hinweisen, diese Entscheidung für oder gegen den Eingriff noch einmal mit einem anderen Kniespezialisten besprechen zu können.

Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse haben das Recht auf eine Zweitmeinung

Für elektive - also geplante, nicht eilige - Operationen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein gesetzliches Zweitmeinungsverfahren (gemäß § 27b SGB V) festgelegt.

Dazu gehört seit Oktober 2020 auch die Implantation einer Knieendoprothese. Die Zweitmeinungsärzte rechnen die Leistung direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie sind besonders qualifiziert und müssen unabhängig sein.

Die Information über Ihren Anspruch auf eine kostenlose ärztliche Zweitmeinung sollte Ihnen Ihr behandelnder Arzt mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff geben. Wenn Sie das Einholen einer Zweitmeinung in Anspruch nehmen möchten, informieren Sie Ihren behandelnden Arzt. Als Patient können Sie Einsicht in Ihre vollständige Patientenakte nehmen und um Aushändigung von Berichten, Laborwerten und Befunden der bisherigen Untersuchungen für den Zweitmeinungsarzt bitten.

Vollversicherte Privatpatienten sollten vor der Einholung einer Zweitmeinung Kontakt zu ihrer privaten Krankenkasse aufnehmen.

Welche Vorteile hat die Zweitmeinung für mich?

Für die Kniegelenksarthrose gibt es mehrere Behandlungsmöglichkeiten. Nicht immer ist ein operativer Eingriff die beste Wahl. Ebenso kann konservative Verfahren (Krankengymnastik, Hyaluronsäure, Orthesen-Behandlung ), ein abwartendes Verhalten oder eine andere Operations-Methode (Umstellung, DFO oder HTO) sinnvoll sein. Die optimale Vorgehensweise der Behandlung ist nicht nur vom medizinischen Befund abhängig, sondern auch von Ihrer persönlichen Situation und Ihren eigenen Wünschen. Es steht Ihnen zu, die ärztliche Empfehlung zur Knieendoprothese zu hinterfragen. Das Zweitmeinungsverfahren soll Sie unterstützen, in Ruhe eine informierte Entscheidung zu treffen.

Der Bereich des Kniegelenkersatzes (Kniegelenksendoprothetik) hat sich in den vergangenen Jahren weiterentwickelt. Die operativen Techniken erfordern ein hohes Maß an ärztlicher Erfahrung und Expertenwissen. Die Zweitmeinung gibt Ihnen die Möglichkeit, die Notwendigkeit des empfohlenen Eingriffs mit einem qualifizierten Kniespezialisten zu besprechen. Mit ihm können Sie Ihre Befunde und Indikation zur Implantation einer Knieendoprothese klären. Dr. Jansen wird Sie auch über alternative Behandlungsmöglichkeiten, mit denen eine Operation vermieden werden kann, informieren, wenn diese für Sie eine sinnvolle Alternative sind.

Müssen Sie eine ärztliche Zweitmeinung einholen?

Nein. Sie können das Zweitmeinungsverfahren für Ihre Entscheidungsfindung in Anspruch nehmen, aber Sie müssen nicht. Ihr behandelnder Arzt ist jedoch gesetzlich verpflichtet, Sie auf die Möglichkeit einer Zweitmeinung vor Implantation eines Gelenkersatzes hinzuweisen.

Für welche Kniegelenksoperationen übernehmen die Kassen die Kosten der Zweitmeinung?

Im Bereich des Knies ist bisher die Implantation einer Kniegelenksendoprothese in die Zweitmeinungsrichtlinie des G-BA aufgenommen worden.

Wie erhalte ich eine Zweitmeinung zur Implantation einer Knieendoprothese durch das OrthoCentrum?

Für eine Zweitmeinung zur Knieendoprothese durch Dr. Thomas Jansenbitten wir Sie, einen Termin in der Praxis OrthoCentrum Saale zu vereinbaren. Die persönliche Untersuchung hat einen hohen Stellenwert, um die bereits erhobenen Befunde zu interpretieren.

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Welche Informationen benötigt Dr. Jansen vom Orthocentrum Saale von Ihnen?

Ihr behandelnder Arzt hat bereits Untersuchungen aufgrund Ihrer Beschwerden durchgeführt. Seine Empfehlung zur Implantation einer Knieendoprothese stützt sich auf diese Untersuchungsbefunde. Unser Experte kann Sie nur umfassend beraten, wenn ihm alle Unterlagen (Röntgenbilder, MRT, ….) Ihres behandelnden Arztes beim Zweitmeinungsgespräch vorliegen:

  • Arztbrief mit Diagnose und Untersuchungsbefunde von Ihrem behandelnden Arzt
  • Bilder und Befunde: Röntgen-Aufnahmen, MRT oder CT
  • Laborbefunde: Hb, CRP, HB1C

Auf diese Art können Sie unnötige Wiederholungen von Untersuchungen und Verzögerungen vermeiden. Unsere Zweitmeinungsarzt werden die vorliegenden Unterlagen begutachten und Ihnen im persönlichen Gespräch ergänzende Fragen stellen.

Werden Sie bei der Zweitmeinung nochmals untersucht?

Eine klinische Untersuchung bildet immer die Grundlage einer Diagnose. Weitere apparative medizinische Untersuchungen sind hingegen in der Regel nicht notwendig. Die vorliegenden Aufnahmen der Röntgenuntersuchung, MRT oder CT können Ihre Knieerkrankung meist exakt darstellen. Falls für die Zweitmeinung zusätzliche Untersuchungen erforderlich sind, wird dies mit Ihnen besprochen und gegebenenfalls durchgeführt.

Was machen Sie mit der Zweitmeinung?

Die Zweitmeinung soll die medizinische Notwendigkeit einer empfohlenen Knie -Gelenk-Ersatzes prüfen. Dr. Thomas Jansen wird Ihnen seine MEINUNG mitteilen und einen Arztbrief bereitstellen. Auf Basis dieser Informationen können Sie sich für die beste Behandlung Ihrer Beschwerden entscheiden, auch wenn dies bedeutet, dass Sie einen bereits geplanten Operationstermin absagen oder verlegen sollten.

 

 

 



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